Eschäftsbedingungen
Alle angenommenen Aufträge unterliegen unseren nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die für alle Verträge, Angebote, Verkäufe und Lieferungen von Waren, Materialien, Dienstleistungen sowie anderen Produkten (im folgenden „Produkte“ genannt) durch die TLG Ltd. oder ihre Vertreter an alle individuellen Firmen, Unternehmen oder anderen Personen (im folgenden „Kunde“ genannt) gelten und diese regeln und denen alle anderen Bedingungen, Garantien oder Geschäftsbedingungen, die anderweitig ausdrücklich oder stillschweigend angenommen werden, unterliegen.
Sobald der Kunde der TLG Ltd. einen Auftrag für ein Produkt erteilt, bedeutet dies die vorbehaltlose Zustimmung des Kunden, dass, wenn die TLG Ltd. den Auftrag annimmt, der Verkauf oder die Lieferung solcher Produkte durch die TLG Ltd. allein durch diese Verkaufs- und Lieferbedingungen geregelt wird. Abänderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen bzw. mündliche Vereinbarungen oder Zusicherungen sind nur dann für die TLG Ltd. bindend, wenn diesen ausdrücklich in Schriftform zugestimmt wurde und sie von einem Direktor der TLG Ltd. in deren Namen unterzeichnet worden sind.
1.PREISE
Wenn nicht anderweitig ausdrücklich vermerkt oder vereinbart, behält sich die TLG Ltd. das Recht vor, jederzeit die Preise und Zahlungstermine zu ändern. Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer Abgaben. Preise, die in Fremdwährungen angegeben sind, können jederzeit an Wechselkursänderungen angepasst werden und verstehen sich ab Werk der TLG Ltd. in Bethesda, Gwynedd, N. Wales oder Wood Street, Manchester M1 1 2FB. Im Preis sind die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung nicht enthalten. Diese Kosten werden dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, zusätzlich in Rechnung gestellt.
2.LIEFERUNG
2.1 Die TLG Ltd. wird alle vertretbaren Anstrengungen unternehmen, ein „Lieferdatum“ einzuhalten.Zeitliche Vereinbarungen begründen keine Haftung, wenn irgendwelche Umstände eine Lieferungaufhalten oder verzögern.
2.2 Die TLG Ltd. ist nicht verpflichtet, solche Vereinbarungen einzuhalten, und haftet in keiner Weise fürAusfall oder Verzögerung einer Lieferung, solange sie aufgehalten oder verzögert wird.
2.3 Die TLG Ltd. ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Kunde hat alle Waren bei Erhalt zu prüfen, undwenn er nicht die folgenden Maßnahmen ergreift, wird angenommen,
2.4 dass die Lieferung in vollständiger vertraglicher Erfüllung der Bestellung angenommen wurde:
2.3.1 Der Kunde muss den Frachtbrief dementsprechend unterzeichnen.
2.3.2 Der Kunde muss die TLG Ltd. unverzüglich telefonisch informieren und einen solchen Anrufschriftlich an die TLG Ltd. bestätigen.
2.3.3 Der Kunde übermittelt der TLG Ltd. innerhalb von zwei Werktagen schriftlich alle vollständigenAngaben bezüglich der Reklamation.
2.4 Im Falle der Nichtlieferung einer Sendung hat der Kunde die TLG Ltd. innerhalb von zweiWerktagen nach dem Rechnungsdatum zu informieren.
2.5 Werden die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt, ist der Kunde, ungeachtet einer vermeintlichenNichtlieferung oder unvollständigen Lieferung, zur Bezahlung aller Waren verpflichtet.
3.HÖHERE GEWALT
Wenn während der Gültigkeit eines Vertrages, einer Vereinbarung oder Bestellung zwischen TLG Ltd. und dem Kunden die TLG Ltd. an der Ausführung einer oder aller ihrer vertraglichen Verpflichtungen durch Krieg, Straßenblockaden, Schienenblockaden, Streiks (offiziell oder inoffiziell), Aussperrung, Betriebsbesetzungen, Streikposten oder Blockaden (unmittelbar oder sekundär) oder irgendwelche Handlungen im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen, Unruhen, Aufruhr, Epidemien, Feuer, Explosionen, Unfällen, Überschwemmungen, Havarien oder aus anderen Gründen (ungeachtet, ob sie gleicher Art wie die vorhergenannten sind), die von der TLG Ltd. nicht kontrolliert werden können, behindert oder verhindert wird, dann haftet die TLG Ltd. nicht für die Folgen davon hinsichtlich auf den Vertrag oder die Bestellung, und die TLG Ltd. kann, wenn sie das für notwendig erachtet nach Mitteilung an den Kunden die Lieferung von Waren oder die Durchführung von Arbeiten teilweise oder ganz einstellen, solange diese Gründe weiterhin bestehen, und die Lieferdaten sind dementsprechend zu verschieben.
4.VORBEHALT
4.1 Das Risiko an den Waren geht an den Kunden über, sobald die Waren:
4.1.1 vom Werk der TLG Ltd. durch den Kunden oder einen von ihm gesandten Vertreter oderbevollmächtigten Vertreter (dies schließt ein vom Kunden beauftragtes Transportunternehmenein) abgeholt werden, oder
4.1.2 zu den Geschäftsräumen des Kunden geliefert werden, wenn mit der TLG Ltd. schriftlich einesolche Lieferung vereinbart wurde.
4.2 Der Rechtsanspruch auf die Waren und das Eigentum an den Waren gehen erst dann an denKunden über, wenn eines der im Folgenden aufgeführten Ereignisse eintritt – bis zu diesemZeitpunkt bleiben die Waren alleiniges Eigentum der TLG Ltd – :.
4.2.1 wenn der Kunde der TLG Ltd. den vollständigen Betrag des vereinbarten Preises zusammen mitdem vollständigen Preis anderer Waren aus anderen Vereinbarungen mit der TLG Ltd., die voroder nach der betreffenden Vereinbarung getroffen wurden, bezahlt hat oder
4.2.2 wenn der Kunde die Waren im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit verkauft hat.
4.3 Bis das Eigentum an den Waren übertragen ist, verwahrt der Kunde die Waren treuhänderischfür die TLG Ltd.
4.4 Ungeachtet dessen, ob das Eigentum an den Waren schon an den Kunden übergegangen ist,darf der Kunde sie nur im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit verkaufen.
4.5 Bis das Eigentum an den Waren übertragen worden ist, müssen sie so weit wie möglich entferntund getrennt von allen anderen Waren des Kunden oder anderer Personen auf eine solcheArt und Weise gelagert werden, dass sie eindeutig als Eigentum der TLG Ltd. identifiziertwerden können. Der Kunde hat die Waren in Höhe ihres Gesamtwerts gegen alle Risiken zuversichern und diesen Versicherungsschutz beizubehalten und auf Verlangen der TLG Ltd. eineKopie des Versicherungsscheins auszuhändigen.
4.6 Die TLG Ltd. kann die in 4.4 erwähnte Verkaufsvollmacht jederzeit durch Mitteilung an denKunden widerrufen, wenn der Kunde für mehr als sieben Tage mit einer Zahlung an dieTLG Ltd. im Verzug ist (egal, ob und welche Waren sie betrifft, wann diese geliefert wurden,oder wenn die Zahlung aus einem anderen Grund erfolgen sollte), oder wenn die TLG Ltd.begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden hat.
4.7 Die in 4.4 genannte Verkaufsvollmacht erlischt automatisch, wenn der Kunde sein Geschäftaufgibt, sein Unternehmen aufgelöst wird, in Liquidation tritt (freiwillig oder zwangsweise),ein Konkursverwalter über alle oder einen Teil seiner Vermögenswerte bestellt wird, einZwangsverwalter bestellt wird, das Unternehmen zahlungsunfähig wird oder er einen Vergleichmit seinen Gläubigern schließt oder irgendein Schritt in Richtung dieser Ereignisse vom Kundenoder einer anderen Person unternommen wird oder ähnliche Maßnahmen als Folge vonSchulden getroffen werden.
4.8 In jedem Fall, in dem dem Kunden die Verkaufsvollmacht entzogen wird oder diese erlischt,kann die TLG Ltd. nach eigenem Ermessen Lieferungen an den Kunden aussetzen oderstornieren bzw. ist die TLG Ltd. berechtigt, die unmittelbare Rückgabe aller Waren, dieEigentum der TLG Ltd. bleiben, zu fordern, und der Kunde ermächtigt die TLG Ltd. unwiderruflich, Zutritt zu allen Geschäftsräumen zu erhalten, um solche Waren wiederzuerlangen.
4.9 Die Wiedererlangung von Waren entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, denGesamtpreis zu bezahlen (einschließlich an TLG Ltd. zahlbare Mehrwertsteuer und Abgaben).
5.GARANTIE
Die TLG Ltd. garantiert hiermit, die Eigentumsrechte an den Waren zu besitzen, aber außer dieser Garantie der Eigentumsrechte wird keinerlei Garantie, Verpflichtung oder Gewährleistung bezüglich der Eigenschaften und Qualität der Waren oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben oder übernommen. Jegliche implizierte Gewährleistung, Garantie oder andere Verpflichtung nach bürgerlichem Recht oder Gewohnheitsrechten oder sonstigem Recht wird hiermit von diesem Vertrag ausgeschlossen ungeachtet dessen, dass der Verwendungszweck der Waren der TLG Ltd. bekannt gegeben wird.
Unbeschadet des Vorstehenden:
5.1.1 behält sich die TLG Ltd. das Recht vor, Nachbestellungen von Waren, die nach speziellenKundeanforderungen hergestellt wurden, nach freiem Ermessen abzulehnen.
5.1.2 garantiert die TLG Ltd. nicht, dass Teillieferungen oder Chargen von Nachbestellungenirgendeines Produktes den Spezifikationen oder Farbtönen einer anderen Teillieferung, Chargeoder Bestellung entsprechen.
Im Falle einer solchen Abweichung von den Spezifikationen oder Farbtönen ist die Haftung derTLG Ltd. auf den Rechnungspreis der betreffenden Nachlieferung, Charge oder Bestellungbeschränkt. Es ist alleinige Verpflichtung des Kunden, eindeutige Angaben zu dem bestelltenProdukt und dessen Spezifikationen zu machen. Die TLG Ltd. übernimmt keine Haftung, wennder Kunde nicht das richtige Produkt oder die richtigen Spezifikationen bestellt hat. Wennmöglich wird sich die TLG Ltd. bemühen, den Kunden mit technischem Rat und Spezifikationenzu unterstützen, aber der Kunde bleibt stets allein verantwortlich für die Bestellung desrichtigen Produktes bzw. der richtigen Spezifikationen und die Entscheidung über dieGebrauchstauglichkeit des Produktes.
6.SONSTIGES
Die TLG Ltd. hat das Recht, nach eigenem Ermessen, ohne Angabe von Gründen und ungeachtet eines jeglichen Vertrages, den der Kunde mit einer dritten Partei eingegangen ist, irgendeine Vereinbarung über Lieferungen an eine Person fristlos zu kündigen oder den Kredit, der einer Person eingeräumt wurde zu verweigern oder den Kreditrahmen zu begrenzen sowie Lieferungen an eine Person zurückzuhalten.
7.PATENTE, WARENZEICHEN UND ARBEITSSCHUTZ
Die TLG Ltd. übernimmt keine Gewährleistung, Garantie oder Haftung dafür, dass die Waren nicht vorhandene Patente, Warenzeichen, Gebrauchsmusterrechte oder andere gewerbliche Schutzrechte verletzen. Kein Kunde darf daran beteiligt sein oder damit ein Verbindung gebracht werden, die Farben, die von der TLG Ltd. oder von mit ihr verbundenen Unternehmen produziert werden, zu kopieren. Kein Farbname, keine Farbreferenzkarte oder ein anderer Bestandteil der Farbe oder ihrer Darstellung auf Hilfsmitteln darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Erlaubnis der TLG Ltd. reproduziert werden. In Übereinstimmung mit dem britischen Arbeitsschutzgesetz von 1974 enthalten die Produktetiketten der TLG Ltd. (wie für Farbe, Tinte und verwandte Produkte gesetzlich vorgeschrieben) Informationen über bekannte Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Produkt auftreten können, und die Produkteigenschaften werden in Verkaufsbroschüren dargelegt. Allerdings können alle Produkte unter gewissen Bedingungen eine Gefahr darstellen, wenn sie unsachgemäß behandelt oder angewandt werden. Die TLG Ltd. stellt auf Anfrage Ressourcen zur Verfügung, um die Informationen zu liefern, die die Kunden benötigen, um ihren Verpflichtungen nach dem Arbeitsschutzgesetz von 1974 nachzukommen. Nach der Lieferung der Waren ist der Kunde allein für deren Sicherheit und sachgerechte Lagerung sowie für die Einhaltung jeglicher gesetzlicher und anderer Bestimmungen bezüglich der Lagerung und Handhabung der Waren verantwortlich . Der Kunde hält die TLG Ltd. schadlos gegenüber jeglichen Ansprüchen, die von Dritten geltend gemacht werden, weil die Produkte, die von der TLG Ltd. geliefert wurden, sich aus irgendeinem Grund als nicht brauchbar und geeignet für die Zwecke eines solchen Dritten erweisen.
8.HAFTUNG FÜR UNFÄLLE UND SCHÄDEN
Die TLG Ltd. und ihre Bediensteten oder Beauftragten (in deren Namen die TLG Ltd. hiermit einen Vertrag abschließt) übernehmen keine Haftung gegenüber dem Kunden für Verluste, Verletzungen, Schäden oder Ansprüche, die als Folge oder direkt oder natürlicherweise aus oder in Verbindung mit der Durchführung dieses Vertrages oder aus oder in Verbindung mit der Verwendung der Waren, die von der TLG Ltd. geliefert werden, entstehen, außer wenn solche Verluste, Verletzungen, Schäden oder Ansprüche aufgrund von Fahrlässigkeit seitens der TLG Ltd. oder eines Angestellten der TLG Ltd. verursacht worden sind.
9.ANWENDBARES RECHT
Dieser Vertrag und seine Auslegungen unterliegen englischem Recht. Der Kunde unterwirft sich bezüglich aller Angelegenheiten und Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag herrühren, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Englands.
10.ÜBERTRAGUNG
Der vorliegende Vertrag ist an die Person der Kunden gebunden und kann nicht ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis von LTG Ltd. Dritten übertragen werden.
11.ZAHLUNG UND SKONTO
Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, erfolgt die Zahlung für jede Lieferung spätestens am 20. Kalendertag des Kalendermonats, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die Lieferung von TLG Ltd. ausgeliefert wurde. Die TLG Ltd. ist berechtigt, auf alle Zahlungen, die ein Kunde der TLG Ltd. schuldet, Zinsen von 2 % über dem Basiszinssatz, den die HSBC zur Berechnung der Zinssätze, die sie von ihrem Kunden verlangt, verwendet, für die Zeitspanne, in der die Zahlung ausbleibt, zu berechnen.
12.STORNIERUNGEN
Warenbestellungen können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die TLG Ltd. storniert oder ausgesetzt werden. Jegliche Stornierung oder Aussetzung einer Bestellung, der die TLG Ltd. nicht zustimmt, wird unter der Bedingung durchgeführt, dass der Kunde die TLG Ltd. für jegliche Verluste, die wegen der Stornierung oder Aussetzung entstehen, gänzlich oder teilweise entschädigt.
13.WARENRÜCKSENDUNG
Es werden keine Waren mit Rückgaberecht geliefert. Die TLG Ltd. ist nicht zur Warenrücknahme verpflichtet. Sollten irgendwelche Waren vom Kunden oder seines Beauftragten zurückgegeben werden, liegt dies im alleinigen Risikos des Kunden. Um jegliche Zweifel auszuschließen, bekräftigt die TLG Ltd., dass sie keinerlei Haftung jeglicher Art für Rückwaren übernimmt.
14.BESTELLBESTÄTIGUNG
Um Doppelbestellungen zu vermeiden, müssen alle Bestellungen, die Bestätigungen früherer Bestellungen darstellen, deutlich so gekennzeichnet werden. Sofern nicht eindeutig angegeben wird, dass es sich bei einer mündlichen oder schriftlichen Bestellung um eine Betätigung einer früheren mündlichen oder schriftlichen Bestellung handelt, muss der Kunde die Lieferung der Waren akzeptieren und diese vollständig bezahlen.
Wenn der Kunde Standard- oder Sonderprodukte bestellt, die nach seinen speziellen Wünschen gefärbt, hergestellt oder produziert wurden, akzeptiert der Kunde eine Abweichung nach oben oder unten von 10 % der bestellten Liefermenge, und in einem solchen Fall soll der Rechnungswert der Waren entsprechend angepasst werden.
15.Export
Unbeschadet dieser Geschäftsbedingungen unterliegen Produkte für den Export ab dem Zeitpunkt der Abholung durch das Transportunternehmen im Werk des Unternehmens dem Risiko des Kunden. Alle angegeben Preise verstehen sich ab Werk der TLG Ltd. und exklusive aller Steuern und Abgaben sowie aller Kosten für Versicherungen, Verpackungen und Transport (wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich festgehalten) und aller anderen Kosten, die der TLG Ltd. entstanden, aber nicht in den Produktpreisen eingeschlossen sind.
15.1 Das einheitliche internationale Kaufrecht gilt nicht für diesen Vertrag. Die Zahlungsbedingungenwerden von der TLG Ltd. schriftlich festgelegt.
15.2 Wenn die Preise in einer anderen Währung als Pfund Sterling angegeben sind, beruhen diesePreise auf dem relevanten Wechselkurs der betreffenden Währung am Tag des Angebots, und dieTLG Ltd. behält sich das Recht vor, die Preise später anzupassen, sollte sich der Wechselkurs zumZeitpunkt der Auslieferung geändert haben.